Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Arbeitsfähigkeit wiederherstellen, verbessern, erhalten.
Sie haben Beschäftigte mit verminderter Arbeitsfähigkeit?
Dadurch fehlen Ihnen Arbeitskräfte
oder es wird Ihnen Potential vorenthalten?
Für diese Beschäftigten können Sie etwas unternehmen und eine Unterstützung zur Wiedereingliederung in den Beruf anbieten.
Wir unterstützen Sie im BEM durch externes Fallmanagement
-
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) hat seine Rechtsgrundlage im § 167 Abs.2 SGB IX
-
Es muss allen Mitarbeitenden angeboten werden, die in den letzten 365 Tagen wegen Krankheit mehr als 6 Wochen langfristig oder kurzfristig arbeitsunfähig waren
-
Die Teilnahme ist für Mitarbeitende freiwillig
-
Ziel ist der Erhalt der Arbeitsfähigkeit und des Arbeitsplatzes
-
Mit einem externen Fallmanagement erzielen Sie eine höhere Erfolgsquote im BEM durch Neutralität und Akzeptanz bei den Beschäftigten
Zahlen und Fakten:
Psychische Erkrankungen in der Arbeitswelt
Wer ist am BEM beteiligt?
Diese Personen bzw. Institutionen können am BEM-Prozess beteiligt sein:
BEM-berechtigte Person
Ist als Herr/ Frau des Verfahrens an jedem Schritt im BEM-Prozess beteiligt.
Rehabilitationsträger
Wenn Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Anspruch genommen werden: Rentenversicherung, Unfallversicherung, Krankenkasse, Bundesagentur für Arbeit.
Arbeitgeber
Mögliche weitere Beteiligte: Führungskräfte, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Externes BEM-Fallmanagement, ...
Integrationsamt & Schwerbehinderten-vertretung
Können unterstützend bei schwerbehinderten Beschäftigten hinzugezogen werden.
Betriebsmedizin
Alles aus einer Hand. Die prevarmed GmbH betreut Sie auch betriebsärztlich.
Betriebs- bzw. Personalrat
Die Personalvertretung hat laut Gesetz ein Recht auf Einsicht in den BEM-Prozess.